Zeugnisbewertung "Zerspanungsmechaniker"

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  • Die Einleitung ist zwar üblich, aber eine nähere Tätigkeitsbeschreibung fehlt völlig. Ein künftiger Arbeitgeber kann sich kein klares Bild von der Eignung des Arbeitnehmers für eine bestimmte Stelle bzw. deren Anforderungen machen. Der Arbeitnehmer sollte dies vom Zeugnisersteller "nachbessern" lassen. Dies gilt ebenso für den Rechtschreibfehler im Wort "Zerspanungsmechaniker", den der Zeugnisersteller schon im eigenen Interesse ("guter Ruf seines Unternehmens") korrigieren sollte.


    Zitat

    Herr X ... führte die ihm übertragenen Arbeiten stets zielstrebig und gewissenhaft aus.
    sowie
    Herr X. besitzt gute fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten.

    In Schulnoten ausgedrückt, werden Leistungsbereitschaft, Arbeitsbefähigung und Arbeitsweise mit "gut" bewertet. Die Formulierung "... führte die ihm übertragenen Arbeiten stets zielstrebig und gewissenhaft aus" kann insoweit als zusammenfassende Leistungsbeurteilung verstanden werden.


    Zitat

    Herr X. zeichnete sich durch gute Umgangsformen aus.
    sowie
    Sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzen war jederzeit einwandfrei.

    Offensichtlich bestanden zwischen dem Arbeitnehmer und seinen Vorgesetzen gewisse Spannungen. Deutlich wird dies zum einen dadurch, dass die Vorgesetzen erst hinter den Mitarbeiten genannt werden, was im Schulnotensystem ein "befriedigend" bedeutet. Das "befriedigend" wird aber durch den unüblichen Zusatz "jederzeit" ins Negative verstärkt. Zum anderen ist die Formulierung "zeichnete sich durch gute Umgangsformen aus" ebenfalls unüblich und kann - aufgrund ihrer gegenteiligen Bedeutung - schon fast als Warnung für künftige Arbeitgeber verstanden werden. Generell sollte der Arbeitnehmer darauf bestehen, dass eine solche Formulierung aus dem Arbeitszeugnis entfernt wird. Insgesamt ist die persönliche Führung des Arbeitnehmers lediglich mit "ausreichend" bewertet worden.


    Zitat

    Aufgrund der wirtschaftlichen Lage mussten wir das Arbeitsverhältnis mit Herrn X lösen.


    Durch diese Formulierung wird deutlich, dass das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen endete.


    Zitat

    Wir wünschen Herrn X für die Zukunft sowohl beruflich als auch privat alles Gute.


    Solche Schlussformeln sind zwar nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes entbehrlich. In der Praxis werden sie aber zumindest bei guten Mitarbeitern weiterhin eingesetzt. Die hier verwendete Formulierung ist jedoch sehr allgemein gehalten und beinhaltet allenfalls ein "befriedigend".


    Insgesamt ist auch das Zeugnis mit "befriedigend" zu bewerten, und zwar als Gesamtnote aus der Leistungsbeurteilung und dem Sozialverhalten.