Arbeitszeugnis Bäckereifachverkäuferin

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  • Wir sind ein erfolgreiches, handwerksorientiertes und familiengeführtes Filialunternehmen mit 19
    Filialen und 135 Mitarbeitern im Landkreis Marburg / Biedenkopf, Siegen - Wittgenstein, korbach
    und dem Lahn Dill Kreis und blicken auf eine über 175 jährige Unternehmensgeschichte zurück.


    Frau X, geboren am ........, war in der Zeit vom 01.11-2008 - 28.02.2014 als
    Bäckereiverkäuferin (400€ Basis) bei uns tätig.


    In der Zeit vom 01.04.2011 - 31.07.2012 hat Frau Xl Erziehungsurlaub genommen.
    Von Beginn an wurde Frau X in unseren Filialen Plus Markt Frankenberg, Netto Markt
    Frankenberg, REWe Markt Frankenberg und Genussraum® Allendorf eingesetzt.


    Neben den üblichen Aufgaben in einem Bäckereifachgeschäft gehörten das permanente Abbacken von
    frischen Brötchenteiglingen, die Herstellung von hausgemachten Snacks, die Bedienung und -Abrechung
    des Computer Kassensystems und die Betreuung der angegliederten Barista Kaffeebar zu
    Ihrem Aufgabengebiet. Wir haben Galina stets vielseitig und flexibel eingesetzt, dabei erwies sich als
    überaus freundliche, engagierte sowie fleißige Arbeitskraft.
    Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit zeichneten Frau X genauso aus, wie
    Ihr einwandfreies Verhalten gegenüber ihren Vorgesetzten und Kollegen.


    Frau X erfüllte die Ihr übertragenen Tätigkeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.


    Sandra verlässt uns auf eigenen Wunsch, da Sie sich beruflich und privat verändern möchte. Wir
    bedauern das sehr und wünschen Ihr für Ihren weiteren Lebensweg alles Gute.

  • Hallo galina,


    auch wenn sich in der Abschrift Ihres Arbeitszeugnisses einige formelle Fehler eingeschlichen haben, kann das Zeugnis insgesamt mit "Gut" bewertet werden. Dafür sprechen allgemein gängige Ausdrucksformen, die für eine gute Arbeitsleistung und für eine gute Verhaltensbeurteilung sprechen, aber nicht durch Verstärker wie jederzeit, stets usw. in ihrer Bewertung verbessert werden.


    Lediglich im vorletzten Abschnitt wir durch die Formulierung "stets zur vollsten Zufriedenheit" ein "Sehr Gut" zum Ausdruck gebracht.


    In der Gesamtschau bietet das Arbeitszeugnis einen guten Eindruck von Ihnen, mit dem Sie sich jederzeit an anderer Stelle um einen Arbeitsplatz bewerben können, der Ihrer Qualifikation entspricht.


    Viel Erfolg dabei wünscht Ihnen Ihr


    Zeugnishelfer