Arbeitszeugnis Metallfacharbeiter

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  • Hallo zusammen,
    hätte gerne gewusst welcher Note dieses Zeugnis entspricht. Ich bin der Mienung, das es nicht sehr wohlwollend geschrieben ist und zudem auch sehr kurz.
    Ich bedanke mich im Vorraus


    ...
    Herr X war stets pünktlich und erledigte seine Aufgaben erwartungsentsprechend. Er zeigt bei Anleitung Fleiss und Eifer und arbeitete sorgfältig und genau.


    ( ...bei Anleitung... was bedeutet das genau? ich konnte nur mit Anleitung arbeiten? Das wäre nicht die Wahrheit)


    Sein Verhalten zu Mitarbeitern, Vorgesetzten und Kunden war stets korrekt.
    Das Arbeitsverhäeltnis endete am ... in beidseitigem Einvernehmen.


    <-- Unterschrift des AG ( ohne Schlussatz, kein Bedanken für die Mitarbeit oder jegliches...)

  • Hallo Janusch,


    dieses Arbeitszeugnis entspricht nur in wenigen Punkten der allgemein gebräuchlichen Form für ein ordentliches Arbeitszeugnis. Es fehlen die Angaben zum Betrieb, zu den dir übertragenen Aufgaben und auch ein vernünftiger Schlusssatz gehört heute zum Standard. In der vorliegenden Form würde ich daher empfehlen, ein neues, ausführlicheres Arbeitszeugnis zu verlangen. Dieses können Sie auch selbst aufsetzen und dem Arbeitgeber zur Abschrift vorlegen. Grundsätzlich soll ein Arbeitszeugnis die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers wohlwollend beurteilen. Immerhin soll damit auch eine neue Stelle gesucht werden.


    Das, was du hier als Arbeitszeugnis vorlegst, entspricht in etwa einer Schulnote 4, also "Genügend".


    "stets pünktlich" heißt, du hast genau auf deine Arbeitszeit geachtet, mehr nicht, also bestenfalls "Befriedigend"


    "erledigte seine Aufgaben erwartungsentsprechend" kann bestenfalls eine 3 sein, zumal nicht klar ist, welche Erwartungen gestellt wurden


    "bei Anleitung" heißt, du konntest nicht selbständig arbeiten, also "Genügend", 4


    "stets korrekt" bedeutet letztlich auch nicht mehr als befriedigend, also 3.


    Der sehr knappe Schlusssatz ohne gute Wünsche und Empfehlungen kommt ebenfalls nicht gut an. Lassen Sie das Arbeitszeugnis unbedingt nachbessern oder wenden Sie sich gegebenenfalls auch an die Gewerkschaft, den Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.


    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei.


    Mit den besten Grüßen und Wünschen


    Ihr Zeugnishelfer