Bewertung von Fähigkeiten und Kompetenzen

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  • Hallo,


    habe den Arbeitgeber um Korrektur des Zeugnissen über den Rechtanwalt gebeten. Mit der Beschreibung der Tätigkeiten bin ich jetzt zufrieden, allerdings die Qualität und meine Fähigkeiten fallen a. Etwas kurz (nur 1,5 Absätze im gesamten 2-seitigen Zeugnis, zum Vergleich - 1/3 Seite von Beschreibung des Unternehmens) und b. Für meine Einschätzung nicht besonders gut, z.B. das Fehlen vom "Bedauern, dass Frau XXX unser Unternehmen verlässt" etc... (Insgesamt 5jährige Beschäftigung)
    Wie schlecht ist es überhaupt?


    Die Absätze zum Bewerten:


    Frau XXX XXXXX arbeitete sich sehr schnell in die Funktionsabläufe einer Kommunikationsagentur ein. Wir haben sie als freundliche, team-orientierte und stets hilfsbereite Mitarbeiterin kennengelernt. Sie war bei Vorgesetzten und Arbeitskollegen geschätzt und beliebt, gegenüber Kunden und Geschäftspartner war sie aufgeschlossen und höflich. Die ihr übertragenen Aufgaben führte sie pflichtbewusst und eigenverantwortlich stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus.
    Frau XXXX verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir danken ihr für ihre gute, langjährige Mitarbeit. Für die berufliche und persönliche Zukunft wünschen wir ihr weiterhin viel Erfolg und alles Gute


    Vielen lieben Dank!

  • Guten Tag LenaW,


    vielen Dank für das Einstellen der Ausschnitte aus Ihrem Arbeitszeugnisses in unser Forum für Arbeitszeugnisbewertung und für das damit verbundene Vertrauen in unser Angebot. Ihrem Wunsch nach einer beschleunigten Bewertung möchte ich an dieser Stelle gern nachkommen.


    Grundlagen für eine Bewertung sind




    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die sachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen


    Richtig eingesetzte Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zweifelsfrei und sicher. Fehlt hingegen ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf einschränkende oder abwertende Bemerkungen, auf sachlich/inhaltliche Fehler und auf offensichtlich absichtlich ausgelassene Bewertungskriterien zu.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus den vorliegenden Ausschnitten zum Arbeitszeugnis:

    Zitat

    Frau XXX XXXXX arbeitete sich sehr schnell in die Funktionsabläufe einer Kommunikationsagentur ein

    Ihre Einarbeitung wird als "schnell" zusammengefasst. Mir fehlen jedoch Hinweise zur Qualität der Einarbeitung. Daher bewerte ich hier mit 3.

    Zitat

    Wir haben sie als freundliche, team-orientierte und stets hilfsbereite Mitarbeiterin kennengelernt.

    "Haben kennengelernt", ist eine Formulierung, die von den Arbeitsgerichten regelmäßig verworfen wird. Diese Formulierung suggeriert, dass das Kennenlernen anders verlief, als Ihre weitere Entwicklung im Unternehmen. Inhaltlich kann auch hier nur eine 3 erteilt werden, da zu einigen bewertenden Aussagen die passenden Verstärker fehlen.

    Zitat

    Sie war bei Vorgesetzten und Arbeitskollegen geschätzt und beliebt, gegenüber Kunden und Geschäftspartner war sie aufgeschlossen und höflich.

    Die Verhaltensbewertung ist sehr schwammig gefasst, da "geschätzt und beliebt" keine wirklichen bewertenden Aussagen sind. Besser wäre gewesen: Das Verhalten von Frau XXX gegenüber Vorgesetzten Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern war stets einwandfrei. Das wäre eine 2. Für die hier vorliegende Verhaltensbewertung vermag ich nur eine knappe 3 zu erteilen, da auch hier auf die wichtigen Verstärker verzichtet wird.

    Zitat

    Die ihr übertragenen Aufgaben führte sie pflichtbewusst und eigenverantwortlich stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus.

    Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung erhält mit "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" eine knappe 2. Abgewertet wird diese 2 durch die Beschreibung "pflichtbewusst und eigenverantwortlich" ohne Verstärker.

    Zitat

    Wir danken ihr für ihre gute, langjährige Mitarbeit.


    Diese Passage aus der Schlussformel entspricht einer Gesamtbewertung mit 3, da zur eigentlich guten bewertenden Aussage ein Verstärker fehlt.


    Bedauern über das Ausscheiden muss der Arbeitgeber im Arbeitszeugnis nicht ausdrücken, auch wenn das meist üblich ist und eine gewisse Bindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer signalisiert.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Arbeitszeugnisbewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer