Schlussformel und EInleitung

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  • 1. Kann man für Arbeitnehmer die keine Fachkräfte sind und nur einfache Helfertätigkeiten ausgeübt haben so einen Schlussatz ins Arbeitszeugnis aufnehmen.




    "Wir danken Hernn XXX für die stets guten Leistungen und wünschen Ihm auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg."



    Es geht vor allem um das weiterhin viel Erfolg.



    ist das eigentlich nicht schon ironisch gemeint. Wenn man irgendwo als Helfer arbeitet kann man doch eigentlich keinen Erfolg haben.



    jemand der nur als Helfer z.B. in der Produktion oder in einem Lager arbeitet hat ja nicht gerade viel Erfolg (schlecht bezahlt, man arbeitet weil man arbeiten muss, befristete Arbeitsverträge usw.)



    2.


    "Herr XXX, geboren am XX.XX.XXXX in XXXXX, trat am 01.01.2012, im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses, als Produktionsmitarbeiter in unser Unternehmen ein. Im Anschluss an dieses Arbeitsverhältnis war Herr XXX vom 01.01.2014 bis zum 31.08.2015, im Rahmen eines sachlich befristeten Arbeitsverhältnisses, als Produktionsmitarbeiter in unserem Unternehmen tätig."




    findet ihr das ist so korrekt. Der Mitarbeiter XXX hat seit Unternehmeneintritt als Produktionsmitarbeiter gearbeitet.


    wieso wird das zwei mal erwähnt



    hört sich irgendwie nicht gut an


    würde gerne einen Gegenvorschlag machen villeicht hat einer eine passeden Formulierung

  • Guten Tag susi23,


    gern komme ich Ihrem Wunsch nach einer Bewertung der eingestellten Ausschnitte nach. Ihre kostenfreie Anfrage kann leider erst heute bewertet werden, da wir uns bei der Bearbeitung der kostenfreien Anfragen stets an die chronologische Abfolge halten und kostenpflichtige beschleunigte Bewertungen verständlicherweise in der Bearbeitung vorziehen.


    Die Einleitung kann durchaus so formuliert werden, auch wenn sich hier eine Aussage doppelt. Dabei ist davon auszugehen, dass das erste Arbeitsverhältnis unbefristet war, dann aber durch einen Änderungsvertrag in ein befristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wurde. Insofern sehe ich hier keine Probleme.


    Auch die Schlussformel kann so formuliert werden und entspricht gängigen Standards. "Viel Erfolg", drückt hier aus, dass Sie in Ihrer Tätigkeit offensichtlich erfolgreich waren, selbst wenn Sie als unausgebildete Hilfskraft mit der monetären Entlohnung Ihrer Arbeit vielleicht nicht zufrieden waren. Das hat jedoch keinen Einfluss auf diese Formulierung im Arbeitszeugnis ist ist insofern nicht zu beanstanden.


    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Einlassungen weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer