Zeugnis Versicherungskauffrau

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  • Hallo,


    bei mir handelt es sich um die Beurteilung von 3 verschiedenen Zeugnissen.Jeodch immer nur um die Schlussformulierung sowie einmalig eine andere Formulierung. Sprich insgesamt 4.
    Vom Grundsatz bin ich mir sehr sicher, dass es sich bei allen Zeugnissen um Zeugnisse der Note 1-2 handelt.
    Nur bei den Schlussformulierungen bin ich mir nie so ganz sicher (auch wenn es eig Blödsinn ist, weil wieso sollte mir jemand ein Note 1-2 Zeugnis ausstellen und dann einen schlechten Schlusssatz?!) Trotzdem würde ich gerne eine professionelle Meinung hören.



    Bei der ersten Formulierung handelt es sich um den Schlusssatz aus dem aktuellen Zwischenzeugnis (Versicherungskauffrau)


    Das Arbeitsverhältnis endet vereinbarungsgemäßt am xx.xx.xxxx. Wir nehmen die Gelegenheit zum Anlass, ihr für die bisherige stets gute Mitarbeit zu danken und freuen uns auf eine weitere positive Zusammenarbeit.



    Die zweite Formulierung ist der Schlusssatz aus einem vorherigen Abschlusszeugnis (Versicherungskauffrau)


    Frau xxx scheidet am xx.xx.xxxx mit Ablauf des Zeitvertrages aus unserem Unternehmen aus.
    Wir bedauern ihren Austritt sehr, danken ihr ausdrücklich für ihre engagierte Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.


    Klingt ja eig auch gut/sehr gut. Bin halt nur unsicher weil am Ende nichts mit weiterhin bzw. viel Erfolg oder so steht?! Muss das daher was schlechtes bedeuten?Oder liest man den Teil in seiner Gesamtheit und somit ist alles gut?



    Und die letzten 2 Formulierungen sind aus dem Ausbildungsabschlusszeugnis (Versicherugskauffrau)



    Frau xxx bearbeitete alle Aufgaben äußerst sorgfältig, gewissenhaft und rasch und somit zu unserer höchsten Zufriedenheit.


    Die zweite Formulierung umfasst den Schlussteil:


    Frau xxx verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch mit Abschluss ihrer Ausbildung. Wir danken ihr für die erfolgreiche Zusammenarbeit und und bedauern ihr Ausscheiden. Für ihre berufliche und private Zukunft wünschen wir Frau xxx alles Gute und weiterhin viel Erfolg.


    Macht es in einer Bewertung einen Unterschied ob von "guter" oder von "erfolgreicher" Zusammenarbeit gesprochen wird? Oder ist das einfach nur eine andere "Verklausulierung"?!?


    Würde eig. denken, dass diese Bewertung auch richtig gut ist. Aber im Internet liest man ständig was anderes. Das überall ein stets stehen muss etc. sonst wäre es keine 1-2 mehr. Daher wäre ich hier für eine professionelle Beurteilung sehr dankbar.


    Stimmt es eig. das wenn das Gesamtzeugnis einer Note 1-2 entspricht und der Schlusssatz dann z.b nur einer glatten 2, dass somit das gesamte Zeugnis an Wert verliert? Hatte ich vorher noch nie gehört. Jedoch auf einer Internetseite gefunden. Kann ich mir zwar auch nicht vorstellen....ok vllt wenn das Zeugnis Note 1 ist und der Schlusssatz Note 4...das dann fragen aufkommen...aber bei kleineren Unterschieden?


    Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Mühe.


    Mit freundlichen Grüßen
    Chica :)

  • Guten Tag Chica,


    vielen Dank für die Nutzung unseres Forums zur Bewertung von Arbeitszeugnissen und für das damit verbundene Vertrauen in unser Angebot. Ihrem ausdrücklichen Wunsch nach einer beschleunigten Bewertung möchte ich an dieser Stelle gern nachkommen.


    Eine grundsätzliche Bemerkungen zu den Schlussformeln:


    Schlussformeln dienen nicht nur sprachlich und formal dem Abschluss eines Ausbildungszeugnisses, Zwischenzeugnisses oder Abschlusszeugnisses. Sie sind vor allem eine oftmals verklausulierte Zusammenfassung der bislang erfolgten Bewertungen und unterstützen maßgeblich die Gesamtbewertung. Weichen Einzelbewertungen und inhaltliche Aussagen der Schlussformel voneinander ab, kann das insgesamt zu einer anders verstandenen Gesamtbewertung führen.


    Dabei gelten für bewertende Aussagen in den Schlussformeln dieselben Regeln, wie für alle anderen Bestandteile des Arbeitszeugnisses auch. Zu bewertenden Aussagen gehören auch hier passende bewertende Attribute (gut, erfolgreich, etc.) und passende Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" usw. Auch die Wünsche für Erfolg haben hier eine besondere Bedeutung. "Weiterhin viel Erfolg", bedeutet eben, dass Sie auch bisher Erfolg hatten. "Für die Zukunft viel Erfolg", heißt, dass Sie bisher keinen Erfolg hatten. Solche sprachlichen Feinheiten schlagen sich auch in der Bewertung nieder, so wie Sie das auch in den nachfolgenden Einzelbewertungen Ihrer Passagen bemerken werden.


    Die Schlussformel ist also kein zierendes Element eines Arbeitszeugnis, sondern auch ein in die Bewertung zu implizierender Bestandteil.


    Hier Ihre gewünschten Einzelbewertungen:


    Zitat

    Das Arbeitsverhältnis endet vereinbarungsgemäßt am xx.xx.xxxx. Wir nehmen die Gelegenheit zum Anlass, ihr für die bisherige stets gute Mitarbeit zu danken und freuen uns auf eine weitere positive Zusammenarbeit.


    Dass das Arbeitsverhältnis hier vereinbarungsgemäß endet ist natürlich Schwachsinn, da es ja offensichtlich fortgesetzt werden soll. Entsprechend ist dieser Satz zu entfernen oder durch eine passende Formulierung zu ersetzen.


    "Bisherige stets gute Mitarbeit", spricht für eine Gesamtbewertung mit 2. Das betrifft auch die Formulierung "weitere positive Zusammenarbeit".


    Zitat

    Frau xxx scheidet am xx.xx.xxxx mit Ablauf des Zeitvertrages aus unserem Unternehmen aus.
    Wir bedauern ihren Austritt sehr, danken ihr ausdrücklich für ihre engagierte Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.


    Die Benennung des Grundes für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses scheint in Ordnung zu sein. Der Dank für die "engagierte Mitarbeit" ist sehr halbherzig und bedeutet ohne den Einsatz eines passenden Verstärkers eine 3. Das dürfte sich dann auch auf die Gesamtbewertung auswirken. "Für die Zukunft alles Gute", kann hier auch nur mit 3 bewertet werden, da damit suggeriert wird, dass es bislang nicht allzu viel Gutes zu berichten gab.


    Zitat

    Frau xxx bearbeitete alle Aufgaben äußerst sorgfältig, gewissenhaft und rasch und somit zu unserer höchsten Zufriedenheit.


    Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung spricht zwar von "höchster Zufriedenheit", lässt aber einen passenden Verstärker vermissen. Daher ist diese Passage trotz der höchsten Steigerungsform nur mit 2 zu bewerten, wobei auch im ersten Satzteil konsequent auf die wichtigen Verstärker verzichtet wird. Diese sind eben keinesfalls unterzubewerten.


    Zitat

    Frau xxx verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch mit Abschluss ihrer Ausbildung. Wir danken ihr für die erfolgreiche Zusammenarbeit und und bedauern ihr Ausscheiden. Für ihre berufliche und private Zukunft wünschen wir Frau xxx alles Gute und weiterhin viel Erfolg.


    Die sachliche Feststellung des Beendigungsgrundes ist ok. "Erfolgreiche Zusammenarbeit" ohne Verstärker ist eine 3, die Wünsche für "weiterhin viel Erfolg" dürfen mit 2 bewertet werden. Es könnte hier davon ausgegangen werden, dass das Ausbildungszeugnis insgesamt einer 3 entspricht.


    Zwischen "erfolgreich" und "gut" gibt es keinen festzustellenden Unterschied. Beides steht in der Arbeitszeugnisbewertung als Synonym für eine 2, sofern ein passender Verstärker eingebunden wurde. Fehlt dieser, sind beide Aussagen auch nur mit 3 zu bewerten. Insofern unterscheidet sich eine Arbeitszeugnisbewertung von der Schulnotenvergabe.


    Die Schlussformel wirkt sich grundsätzlich auf die Plausibilität des Arbeitszeugnisses aus. Bewegt sich ein Arbeitszeugnis zwischen 1 und 2 und die Schlussformel signalisiert eine 2, dann wird in aller Regel auch insgesamt mit 2 bewertet werden. Gerade weil die Schlussformel das letzte ist, was der Leser wahrnimmt.


    Ich hoffe, Ihre Fragen umfassend und verständlich beantwortet zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer