Zeugnis Diplom-Ingenieur

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  • Hallo liebe Zeugnishelfer,


    ich habe von meinem ersten Arbeitgeber nach dem Studium das unten stehende Zeugnis erhalten. Nach drei Jahren Tätigkeit habe ich dort gekündigt, was wohl vor allem meinen Chef ziemlich überrascht hat. Er hat sich dann aber gefangen und sogar mit mir den firmeninternen Fragebogen für die Zeugniserstellung besprochen. Inhaltlich waren wir aber leider gar nicht einer Meinung, weshalb ich das Zeugnis vielleicht etwas (zu) kritisch bewerte. Der Abteilugsleiter hat wohl zumindest in einem Punkt die Meinung meines Chefs korrigiert.


    Besonders kritisch finde ich folgende Punkte:
    - Die relativ kurze Beschreibung meiner Aufgabengebiete. Wird das einem qualifizierten Arbeitszeugnis für einen Diplomingenieur gerecht?
    - Die Erwähnung der Arbeitszeit. Hier wollte ich nicht über die tarifvertragliche Arbeitszeit hinaus einen Zusatzvertrag über ein paar weitere Stunden nehmen. Hat die Aussage damit einen Zusammenhang?
    - Muss der Geburtsort erwähnt werden?


    Könnt ihr mir bitte außerdem bei der allgemeinen Bewertung helfen?
    Vielen Dank schonmal im Vorraus!


    Zeugnis


    Herr X, geboren am 01. Januar 1900, trat am 01. Januar 1905 als Konstruktionsingenieur in die Abteilung Entwicklung und Konstruktion in unser Unternehmen ein.


    Die Sowieso AG ist … [hier folgt eine kurze Beschreibung der Firma und deren Mutter].


    Herr X übernahm als Konstruktionsingenieur im Bereich ...maschinenbau die Serienbetreuung unseres … Das Aufgabengebiet von Herrn X umfasste im Wesentlichen:


    - Betreuung der Serienfertigung
    - Lösungserarbeitung und Konzeption für Teilprojekte
    - Detailkonstruktion von Baugruppen
    - Projektbegleitung externer Zulieferer für Funktionsmuster im Ausland
    - Begleitung von Feldtests, der Serienfertigung sowie von Funktionsmustern im In- und Ausland


    Herr X identifizierte sich mit seiner Aufgabe und zeigte stets eine gute Einsatzbereitschaft auch über die übliche Arbeitszeit hinaus. Er hatte die Fähigkeit, komplexe und diffizile Sachverhalte rasch zu erfassen, zu analysieren und praktikable Problemlösungen aufzuzeigen und zu entwickeln. Herr X wendete sein sehr guten Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg in seinem Arbeitsgebiet an. Seine Arbeitsweise war jederzeit in hohem Maß geprägt von Zuverlässigkeit, Systematik, Verantwortungs- und Kostenbewusstsein. Aufgrund seiner umsichtigen und effizienten Arbeitsweise erbrachte Herr X auch in Ausnahmesituationen immer gute Leistungen. Seine Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen weit über unseren Erwartungen. Herr X erledigte die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern war vorbildlich. Herr X scheidet zum 15. Februar 1908 auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihm für seine jederzeit guten Leistungen und bedauern sein Ausscheiden sehr. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Herrn X alles Gute und weiterhin Erfolg.

  • Guten Tag Freier Buerger,


    vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Forum für Arbeitszeugnisbewertung und für das damit verbundene Vertrauen in unser Angebot. Ihrem ausdrücklichen Wunsch nach einer beschleunigten Bewertung möchte ich an dieser Stelle gern nachkommen.


    Im formalen Aufbau entspricht das vorliegende Arbeitszeugnis den strukturellen Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein solches ist gegliedert in


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung
    • Schlussformel


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein. Bezüglich Ihrer drei konkreten Fragen kann ich fragwüridge Anhaltspunkte dafür im vorliegenden Arbeitszeugnis nicht finden.


    Grundsätzlich kann in den persönlichen Daten der Geburtsort mit benannt werden. Nicht aufgeführt werden sollten hingen die Wohnanschrift und der Familienstand.


    Inwiefern sich Ihre Arbeitszeit gestaltete ist aus dem Arbeitszeugnis nicht erkennbar. "Über die Arbeitszeit hinaus", kann sowohl positiv als auch negativ bewertet werden. Positiv wäre, dass Sie Einsatz über einen starren Arbeitszeitrahmen hinaus zeigten, negativ wäre, dass Sie möglicherweise Ihre Aufgaben nicht innerhalb der vorgesehenen Arbeitszeit erfüllen konnten. Aufgrund der nachfolgenden Bewertungen gehe ich vom positiven Fall aus.


    Wie weit die Beschreibung Ihrer Arbeitsinhalte geht, lässt sich nicht allgemeingültig festlegen. Grundsätzlich sollte hier den Angaben aus dem Arbeitsvertrag und/oder der Stellenbeschreibung gefolgt werden. Dabei muss nicht zwingend jede Tätigkeit einzeln aufgeführt werden. Die wesentlichen Arbeitsbereiche reichen aus.


    In der Gesamtbewertung erteile ich dem vorliegenden Arbeitszeugnis ein "Gut". Grundlagen für diese Bewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die sachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen


    Richtig eingesetzte Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zweifelsfrei und sicher. Fehlt hingegen ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf einschränkende oder abwertende Bemerkungen, auf sachlich/inhaltliche Fehler und auf offensichtlich absichtlich ausgelassene Bewertungskriterien zu.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:


    Zitat

    Herr X identifizierte sich mit seiner Aufgabe und zeigte stets eine gute Einsatzbereitschaft auch über die übliche Arbeitszeit hinaus.


    Zu "identifizierte sich" fehlt sowohl ein Verstärker als auch ein bewertendes Attribut = 3. "Zeigte stets eine gute Einsatzbereitschaft" = 2. "Auch über die übliche Arbeitszeit hinaus", Kann wie bereits bemerkt unterschiedlich interpretiert werden. Hier neige ich zu einer 2.


    Zitat

    Er hatte die Fähigkeit, komplexe und diffizile Sachverhalte rasch zu erfassen, zu analysieren und praktikable Problemlösungen aufzuzeigen und zu entwickeln.


    Wegen fehlender Verstärker bei der Bewertung hier eine 3.


    Zitat

    Herr X wendete sein sehr guten Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg in seinem Arbeitsgebiet an


    "Sehr gute Fachkenntnisse" können mit 1 bewertet werden. hier bedarf es keiner Verstärker. "Laufend mit großem Erfolg" entspricht einer 2.


    Zitat

    Seine Arbeitsweise war jederzeit in hohem Maß geprägt von Zuverlässigkeit, Systematik, Verantwortungs- und Kostenbewusstsein.


    Für "jederzeit in hohem Maße" kann hier auch eine 2 erteilt werden.


    Zitat

    Aufgrund seiner umsichtigen und effizienten Arbeitsweise erbrachte Herr X auch in Ausnahmesituationen immer gute Leistungen.


    "Immer gute Leistungen" ist zweifelsfrei eine 2.


    Zitat

    Seine Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen weit über unseren Erwartungen.


    "Weit über unseren Erwartungen darf auch mit 2 bewertet werden, da die Erwartungen meist den Durchschnitt (also 3) widerspiegeln.


    Zitat

    Herr X erledigte die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit.


    Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung spricht von "stets z unserer vollen Zufriedenheit", was ebenfalls einer klaren 2 etspricht.


    Zitat

    Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern war vorbildlich.


    Die Verhaltensbewertung spricht von "vorbildlich". Das klingt zunächst nach einer 1. Wegen eines fehlenden Verstärkers muss eine 2 erteilt werden.


    Die Schlussformel spricht von "jederzeit guten Leistungen", was das "Gut" aus der Gesamtbewertung eindeutig unterstützt.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Bewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer

  • Hallo lieber Zeugnishelfer,


    vielen Dank für Ihre Beurteilung, die mir sehr geholfen hat. Ich sehe das Zeugnis nun nicht mehr ganz so kritisch, da Ihre Bewertung sich mit den Aussagen aus meinem Bekanntenkreis deckt. Zwar teile ich die Bewertung an sich nicht, aber dagegen lässt sich ja offenbar rechtlich nur extrem schwer angehen.


    Vielen Dank nochmal,
    mit freundlichen Grüßen
    Freier Bürger