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  • Hallo Zeugnisprüfer,


    im Anhang befindet sich mein Zeugnis. Gerne hätte ich zudem eine Bewertung.


    Was ich bereits beanstanden kann ist dass man sich nicht auf das Unternehmen bezieht. Macht das auch eine negative Bewertung für mich?


    Kann man das Zeugnis nachträglich wegen dieser Eigenschaft ändern lassen, ist mir leider erst vor kurzem aufgefallen nachdem ich mich mit dieser Sache beschäftigt habe... Zudem ist die Firma bereits Insolvent, aber noch in Bearbeitung vom Insolvenzverwalter. Von dem das Zeugnis auch unterschrieben wurde.


    Im Voraus besten Dank schonmal für Ihre Bewertung.

  • Guten Tag Kathlea,


    vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Forum für Arbeitszeugnisbewertung und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Dienstleistung. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für eine weitere Anfrage nutzen Sie die kostenpflichtige Bewertung. Damit haben Sie die Ergebnisse der Analyse und Bewertung innerhalb kurzer Zeit (1 bis 3 Werktage) vorliegen.


    Im strukturellen Aufbau entspricht das Arbeitszeugnis nicht vollständig den formalen Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein solches ist gegliedert in




    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung (fehlt)
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung
    • Schlussformel


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein.


    In der Gesamtbewertung erteile ich dem vorliegenden Arbeitszeugnis ein knapes "Gut" mit Tendenz zu "Befriedigend". Für eventuelle Korrekturen wenden Sie sich an den Insolvenzverwalter, da dieser das Arbeitszeugnis unterzeichnet hat. Grundlagen für diese Bewertung sind




    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die sachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen



    Richtig eingesetzte Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zweifelsfrei und sicher. Fehlt hingegen ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf einschränkende oder abwertende Bemerkungen, auf sachlich/inhaltliche Fehler und auf offensichtlich absichtlich ausgelassene Bewertungskriterien zu.


    Aufgrund des gwählten Übertragungsformates ist eine zitatweise Bewertung ehr aufwändig. Daher beziehe ich mich auf ein anderes Auswertungsverfahren.


    Mit 1 bewertet wird:


    • "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"


    Mit 2 bewertet wird:


    • "fachlich fundierte Kenntnisse"
    • "stets einwandfreies Auftreten"
    • "weiterhin viel Erfolg"


    Mit 3 bewertet wird:


    • "hohe Eigenmotivation" (Verstärker fehlt)
    • "Ziele stets erreichen" (bewertendes Attribut fehlt)
    • "bisher erbrachte Leistung" (bewertendes Attribut fehlt)


    Insgesamt ist auch wegen der Kürze der bewertenden Aussagen letztlich mit nur einem knappen "Gut", tendenziell mit "Befriedigend" zu bewerten.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Arbeitszeugnisbewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer