Arbeitszeugnis Projektleiterin Ingenieurbüro

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  • Hallo Zeugnishelfer,


    bitte seht euch mein Arbeitszeugnis an. Meine Position als Projektleiterin in einem Planungsbüro habe ich nach mehreren Jahren nun selbst gekündigt, was mein Vorgesetzter mir offensichtlich übel nimmt.
    Vielen Dank im Voraus fürs Prüfen. Hier ist der Text:



    Frau X betreute als M.Sc. ... im Zeitraum ... in unserem unabhängigen Ingenieur-Büro ... Planungsaufgaben ... von der Vorplanung bis zur fachtechnischen Oberleitung.
    Während ihrer Tätigkeit gewann Frau X spezifische Kenntnisse im Bereich der ...planung, Entwicklung und Projektierung von Großprojekten.


    Frau X war an folgenden Projekten beteiligt:
    ...
    ...


    und ihre Aufgaben bestanden in
    - Konzeption von ...
    - Dimensionierung der ...anlagen
    - Bearbeitung der CAD Pläne
    - Präsentationen
    - Kostenberechnungen und Kostenverfolgungen
    - Honorarangebote und -rechnungen


    Frau X hat diese schwierigen Aufgaben nach einer angemessenen Einarbeitungszeit selbständig zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. Trotz der teilweise komplexen Zusammenhänge und Abläufe ging Frau X umsichtig an die Aufgaben heran und legte korrekte Ergebnisse vor. Frau X bewies stets Interesse, Zuverlässigkeit und die notwendige Flexibilität.


    Ihr Verhalten gegenüber Kunden und Geschäftspartnern war stets einwandfrei.


    Auf eigenen Wunsch beendete Frau X die Zusammenarbeit.
    Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen Frau X auf ihrem weiteren Weg alles Gute und viel Erfolg.

  • Guten Tag Lilian,


    vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Forum für Arbeitszeugnisbewertung und für das damit verbundene Vertrauen in unser Angebot. Ihrem ausdrücklichen Wunsch nach einer beschleunigten Bewertung möchte ich an dieser Stelle gern nachkommen.


    Im strukturellen Aufbau entspricht das vorliegende Arbeitszeugnis in weiten Teilen, jedoch nicht vollständig, den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein solches besteht grundsätzlich aus


    • Einleitung (hier fehlt die Datierung Ihres Anstellungszeitraumes)
    • Unternehmensbeschreibung (fehlt)
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung (unvollständig)
    • Schlussformel (hier fehlt das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses)


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein.


    In der Gesamtbewertung erteile ich dem vorliegenden Arbeitszeugnis ein knappes "Befriedigend", tendenziell "Ausreichend". Grundlagen für diese Bewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die sachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte und
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen


    Richtig eingesetzte Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zuverlässig und sicher. Fehlt hingegen ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf einschränkende oder abwertende Bemerkung sowie auf sachlich/inhaltliche Fehler und auf offensichtlich absichtlich ausgelassene Bewertungskriterien zu.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:


    Zitat

    Während ihrer Tätigkeit gewann Frau X spezifische Kenntnisse im Bereich der ...planung, Entwicklung und Projektierung von Großprojekten.


    Schon hier entsteht der Eindruck, dass Sie zu Beginn Ihrer Tätigkeit nicht über entsprechende Fachkenntnisse verfügten. Das kann bestenfalls mit 3 bewertet werden.


    Zitat

    Frau X hat diese schwierigen Aufgaben nach einer angemessenen Einarbeitungszeit selbständig zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt.


    "Zu unserer vollsten Zufriedenheit" wäre eine 1, wenn hier auch der passende Verstärker eingesetzt worden wäre. so ist das nur eine 2. Bei kritischer Lesart könnte die Bemerkung über die "angemessene Einarbeitungszeit" auch als Einschränkung verstanden werden, was ich selbst aber nicht so sehe.


    Zitat

    Trotz der teilweise komplexen Zusammenhänge und Abläufe ging Frau X umsichtig an die Aufgaben heran und legte korrekte Ergebnisse vor.


    Hier fällt die Bewertung schon deutlich schlechter aus. "Trotz" ist zunächst eine Einschränkung, die völlig überflüssig ist. Den weiteren Bewertungen, die ohnehin nur mit 3 bewertet werden können fehlt es an den notwendigen Verstärkern, was auf eine Bewertung mit 4 schließen lässt.


    Zitat

    Frau X bewies stets Interesse, Zuverlässigkeit und die notwendige Flexibilität.


    Hier bewerte ich mit 3. Trotz der Verwendung eines Verstärkers fehlt es vollständig an bewertenden Attributen wie groß, hohe und ähnliche. Damit nähert sich die Bewertung bestenfalls dem Durchschnitt. Günstiger wären eben "großes Interesse", "hohe Zuverlässigkeit" und "notwendige hohe Flexibilität" gewesen, um eine besser Bewertung zu erreichen. Außerdem steht die Frage, ob es hier etwas z "beweisen" gab oder ob sie mit diesen Merkmalen überzeugen konnten.


    Zitat

    Ihr Verhalten gegenüber Kunden und Geschäftspartnern war stets einwandfrei.


    Die Verhaltensbewertung spricht zwar von "stets einwandfrei", was einer 2 entspricht. Allerdings werden hier sowohl die vorgesetzten als auch die Mitarbeiter vollständig ausgeblendet. Da Fehlen dieser wichtigen Bewertung weist darauf hin, dass hier mit 4 bewertet werden muss. An dieser Stelle wird es regelmäßig zu Nachfragen kommen. Besonders hier ist eine Nachbearbeitung unumgänglich, da das Arbeitszeugnis so nicht vollständig ist.


    Zitat

    Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen Frau X auf ihrem weiteren Weg alles Gute und viel Erfolg.


    Die Schlussformel enthält zwei bewertenden hinweise. Mit "gute Zusammenarbeit" ohne Verstärker wird die Gesamtbewertung mit "Befriedigend" untermauert. Der Hinweis auf für die Zukunft "viel Erfolg" weist versteckt darauf hin, dass Sie diesen bislang nicht hatten. sonst hätte formuliert werden müssen "weiterhin viel Erfolg".



    Ich empfehle Ihnen, das Arbeitszeugnis dem Arbeitsgeber unter Hinweis auf die hier erfolgten Bemerkungen zur Nachbearbeitung vorzulegen.


    Ansonsten hoffe ich, Ihnen mit dieser Arbeitszeugnisbewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer