Bitte um Bewertung diese Arbeitszeugnis als Buchhalterin

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  • Hallo, ich habe erst nach meinem zweimalige Anforderung Arbeitszeugnis erhalten und bin mir etwas unsicher über diese subtile Formulierung.


    Im Arbeitsvertrag bin ich als Buchhalterin eingetragen und im Zeugnis als kaufmännische Bürokraft. Dürfen Sie den Berufsbezeichnung ändern ? Meine Hauptaufgaben waren überwiegend Bearbeitung und Überwachung der laufenden Finanzbuchhaltungen für die Mandanten in verschiedene Branchen.


    Besten Dank für Eure Rückmeldung!



    Nun zum Hauptteil


    Zeugnis


    Frau XYZ, geboren XYZ, war vom 01.07.2013 bis zum 31.03.2015 als kaufmännische Bürokraft
    in unsere Niederlassung in Stadt beschäftigt.


    Frau XYZ wurde u.a. in folgenden Tätigkeitsbereichen eingesetzt:


    - Bearbeitung des Posteingang und -ausgangs
    - Elektronisch Archivierung von Unterlagen
    - Bearbeitung von Finanzbuchhaltung unterschiedlicher Branchen


    Frau XYZ arbeitet mit dem Buchführungsprogramm und dem Datenmanagementsystem von Agenda
    sowie dem Office–Paket Excel und Word.
    Die ihr im Rahmen der Buchführung übertragenen Aufgaben führte sie selbständig aus.
    Sie erledigte die Arbeiten in angemessener Zeit.
    Im Rahmen der notwendige Kommunikation mit Behörden und Mandanten wurde Frau XYZ eine Kollegin
    helfend zu Seite gestellt.
    Den Umgang mit dem Computer und den dazugehörigen Programmen beherrscht Frau XYZ mit Leichtigkeit.
    Insgesamt waren wir mit dem Arbeitsergebnissen von Frau XYZ voll zufrieden.
    Im direkten Umgang mit Kollegen war Frau XYZ freundlich und aufgeschlossen, ihr Verhalten gegenüber Mandanten und Vorgesetzten war vollkommen in Ordnung.


    Frau XYZ verläßt unsere Kanzlei auf eigenen Wunsch.
    Wir wünschen ihr für ihre private und berufliche Zukunft alles Gute.

  • Guten Tag Haribo04,


    vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Forum für Arbeitszeugnisbewertung und für das damit verbundene Vertrauen in unser Angebot. Ihrem ausdrücklichen Wunsch nach einer beschleunigten Bewertung möchte ich an dieser Stelle gern nachkommen.


    Im strukturellen Aufbau entspricht das vorliegende Arbeitszeugnis nicht ganz den Anforderungen an den Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Ein solches ist grundsätzlich gegliedert in


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung (fehlt hier)
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung
    • Schlussformel


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein. Im Arbeitszeugnis ist zudem die berufliche Stellung zu beschreiben, die sie entsprechend des letzten aktuellen Arbeitsvertrages (oder seiner Abänderungen) eingenommen haben. Das bedeutet, wenn sie als Buchhalterin eingestellt sind, ist auch im Arbeitszeugnis diese Berufsbezeichnung zu verwenden, selbst dann, wenn Sie andere Tätigkeiten ausgeführt hätten. Insofern liegt hier schon ein formaler Fehler vor.


    In der Gesamtbewertung erteile ich dem Arbeitszeugnis ein "Ausreichend"(4) mit deutlicher Tendenz zu "Mangelhaft"(5). Damit stellt sich das Arbeitszeugnis insgesamt eher wenig wohlwollend oder förderlich für Ihre weitere berufliche Entwicklung dar. Zwar sind viele Formulierungen im ersten Anschein nicht so negativ, lassen sich aber im genaueren Hinsehen nicht anders einordnen. Grundlagen für diese Bewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die sachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen


    Richtig eingesetzte Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zuverlässig und sicher. Fehlt hingegen ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft im hier vorliegenden Arbeitszeugnis gehäuft zu. Eine Abwertung erfolgt auch bei abwertenden oder einschränkenden Bemerkungen sowie bei inhaltlich/sachlichen Fehlern und offensichtlich absichtlich ausgelassenen Bewertungskriterien.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:


    Zitat

    Die ihr im Rahmen der Buchführung übertragenen Aufgaben führte sie selbständig aus.


    Im Aufgabenbereich sind drei Aufgabenbereiche dargelegt. Nach dieser Formulierung haben Sie aber nur den Bereich der Buchführung selbständig ausgeführt. Das bedeutet, dass Sie den Posteingang und die elektronische Archivierung nicht selbständig bearbeiten konnten. Daraus ergibt sich eine deutliche Einschränkung Ihrer Leistung im Allgemeinen. Damit fällt der Wert dieser aussage schon von 3 auf 4. Durch das Fehlen eines sinnvollen Verstärkers erfolgt eine weitere Abwertung auf eine 5. Hauptursächlich dafür ist, dass Sie nach dieser Formulierung Ihren Aufgabenbereich nicht ausfüllen konnten.


    Zitat

    Sie erledigte die Arbeiten in angemessener Zeit.


    "In angemessener Zeit" ist nichts weiter als zu spät oder langsam. Damit werden deutliche Zweifel an Ihrem Fleiß geäußert. Vor allem auch, weil zu dieser ohnehin schwachen Aussage auch noch der Verstärker fehlt. Auch hier kann nur mit 4 bis 5 bewertet werden.



    Zitat

    Im Rahmen der notwendige Kommunikation mit Behörden und Mandanten wurde Frau XYZ eine Kollegin
    helfend zu Seite gestellt.


    Hier entsteht der Eindruck, dass Sie Ihre Arbeit nicht selbständig leisten konnten, besonders im Bereich der Behörden- und Mandantenkommunikation. Eine Kollegin musste Ihnen als Hilfe beigeordnet werden. Damit kann hier bezogen auf Ihr Berufsbild wiederum nur mit 5 bewertet werden.


    Zitat

    Den Umgang mit dem Computer und den dazugehörigen Programmen beherrscht Frau XYZ mit Leichtigkeit.


    Auch diese Formulierung klingt wenig vertrauenserweckend und noch weniger professionell.
    "Mit Leichtigkeit", erscheint eher leichtfertig und oberflächlich. Auch hier fehlt zudem ein passender Verstärker, so dass hier bestenfalls mit 4 bewertet werden kann.


    Zitat

    Insgesamt waren wir mit dem Arbeitsergebnissen von Frau XYZ voll zufrieden.


    Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung spricht von "voll zufrieden". Ohne Verstärker ist das positiv betrachtet eine 3.


    Zitat

    Im direkten Umgang mit Kollegen war Frau XYZ freundlich und aufgeschlossen, ihr Verhalten gegenüber Mandanten und Vorgesetzten war vollkommen in Ordnung.


    Die Verhaltensbewertung ist mangelhaft. Eine Einschränkung erfolgt mit der Formulierung "im direkten Umgang". Und sonst? Zudem ist die Reihenfolge der Personenkreise falsch gewählt, was zu einer deutlichen Abwertung führt. die korrekte Reihenfolge in der Verhaltensbewertung lautet: Vorgesetzte, Kollegen, Kunden. diese Reihenfolge wurde hier nicht eingehalten. Das lässt darauf schließen, dass Ihr Verhalten zu den Kollegen besser war, als zu Vorgesetzten und Kunden. "Vollkommen in Ordnung" kann auch nur mit 3 bewertet werden, durch den fehlenden Verstärker erfolgt eine weitere Abwertung auf 4.


    In der Schlussformel fehlt das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Schlussformel enthält keine verwertbaren hinweise auf die Gesamtbewertung.


    Sie sollten dieses Arbeitszeugnis inklusive dieser Bemerkungen dringlichst an den Arbeitgeber zurückverweisen. In dieser Form ist das Arbeitszeugnis weder wohlwollend, noch korrekt ausgestellt und stellt sich als deutliches Einstellungshemmnis dar. Eine Abänderung erscheint dringlichst geboten. Stellen sie dem Arbeitgeber eine Frist zur Abänderung.


    Sollte der Arbeitgeber das anders sehen, empfehle ich ihnen dringend, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Bewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer