Hallo, ich habe erst nach meinem zweimalige Anforderung Arbeitszeugnis erhalten und bin mir etwas unsicher über diese subtile Formulierung.
Im Arbeitsvertrag bin ich als Buchhalterin eingetragen und im Zeugnis als kaufmännische Bürokraft. Dürfen Sie den Berufsbezeichnung ändern ? Meine Hauptaufgaben waren überwiegend Bearbeitung und Überwachung der laufenden Finanzbuchhaltungen für die Mandanten in verschiedene Branchen.
Besten Dank für Eure Rückmeldung!
Nun zum Hauptteil
Zeugnis
Frau XYZ, geboren XYZ, war vom 01.07.2013 bis zum 31.03.2015 als kaufmännische Bürokraft
in unsere Niederlassung in Stadt beschäftigt.
Frau XYZ wurde u.a. in folgenden Tätigkeitsbereichen eingesetzt:
- Bearbeitung des Posteingang und -ausgangs
- Elektronisch Archivierung von Unterlagen
- Bearbeitung von Finanzbuchhaltung unterschiedlicher Branchen
Frau XYZ arbeitet mit dem Buchführungsprogramm und dem Datenmanagementsystem von Agenda
sowie dem Office–Paket Excel und Word.
Die ihr im Rahmen der Buchführung übertragenen Aufgaben führte sie selbständig aus.
Sie erledigte die Arbeiten in angemessener Zeit.
Im Rahmen der notwendige Kommunikation mit Behörden und Mandanten wurde Frau XYZ eine Kollegin
helfend zu Seite gestellt.
Den Umgang mit dem Computer und den dazugehörigen Programmen beherrscht Frau XYZ mit Leichtigkeit.
Insgesamt waren wir mit dem Arbeitsergebnissen von Frau XYZ voll zufrieden.
Im direkten Umgang mit Kollegen war Frau XYZ freundlich und aufgeschlossen, ihr Verhalten gegenüber Mandanten und Vorgesetzten war vollkommen in Ordnung.
Frau XYZ verläßt unsere Kanzlei auf eigenen Wunsch.
Wir wünschen ihr für ihre private und berufliche Zukunft alles Gute.