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  • Guten Tag mwenker,


    vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Forum und für das damit verbundene Vertrauen in unser Angebot. Ihrem Wunsch auf eine beschleunigte Bewertung möchte ich an dieser Stelle gern entsprechen.


    "Dieses Zeugnis enthält keine codierten Formulierungen.", ist schon eine sehr gewagte wie auch eigenartige Bemerkung des Ausstellers, die mir ein leichtes Schmunzeln ins Gesicht zaubert. Bei bislang über 600 erstellten Zeugnisbewertungen ist mir eine solche Bemerkung noch nicht begegnet. In jedem Arbeitszeugnis wird gewissermaßen eine Art Code verwendet, wenngleich dieser nicht immer sonderlich versteckte Botschaften enthalten muss. Wie das gemeint ist, werden Sie im weiteren Verlauf dieser Zeugnisbewertung erfahren.


    Im rein formalen Aufbau entspricht das vorliegende Arbeitszeugnis in weiten Teilen den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein solches besteht aus


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung (Fehlt hier und müsste bei einem Leiharbeitsunternehmen doppelt ausfallen. Zum einen müsste sich das Leiharbeitsunternehmen selbst vorstellen, im weiteren Verlauf müsste auch eine Beschreibung des Unternehmens erfolgen, in das sie vermittelt worden sind.)
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung und
    • Schlussformel.


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein.


    In der Gesamtbewertung erteile ich dem vorliegenden Arbeitszeugnis ein "Befriedigend", Tendenzen zu 4 sind nicht auszuschließen. Grundlagen für diese Bewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die sachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte und
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen.


    Solche Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zuverlässig und sicher. Fehlt ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf abwertende oder einschränkende Bemerkungen sowie auf sachlich inhaltliche Fehler und auf das offensichtlich absichtliche Auslassen von Bewertungskriterien zu.


    Aufgrund des von Ihnen gewählten Übertragungsformates ist das passagenweise Zitieren und Analysieren einzelner Ausschnitte von technischer Seite sehr umständlich. Daher werde ich mich hier auf einzelne Abschnitte beziehen. die Abschnittszählung beginnt nach der Auflistung Ihrer Aufgabenbereiche.


    Abschnitt 1


    Ihre Berufserfahrung und Ihr Fachwissen werden positiv erwähnt, hier bedarf es keiner besonderen Verstärker. Eine Bewertung mit 2 ist möglich. Die Umsetzung wird als erfolgreich beschrieben, allerdings ohne Verstärker = 3. Bei "den Anforderungen des Arbeitsplatzes gerecht wurde" ist ebenfalls wegen eines fehlenden Verstärker eine 3, zusätzlich fällt auf, dass hier auch kein bewertendes Attribut eingesetzt wurde, beispielsweise "gut gerecht wurde".


    Abschnitt 2


    Auch hier wird rundweg auf die wichtigen Verstärker verzichtet, bewertende Attribute wie "groß", "gut", hoch" oder vergleichbare werden gar nicht eingesetzt. hier liegt die Bewertung mit 4 nahe. Außerdem ist die Formulierung mit "kennengelernt" für Arbeitszeugnisse völlig "aus der Mode" und wird regelmäßig arbeitsgerichtlich verworfen. diese Formulierung suggeriert, dass das Kennenlernen anders war, als Ihre weitere Entwicklung.


    Abschnitt 3


    auch hier wird wieder vollständig auf die wichtigen Verstärker verzichtet. Damit müssen die sonst positiven Aussagen auf 3 abgewertet werden. Zudem hätte die Verhaltensbewertung hier abgetrennt und als eigener Abschnitt formuliert werden sollen.


    Die Verhaltensbewertung selbst ist fehlerhaft. die vorgeschriebene Reihenfolge in der Bewertung lautet vorgesetzte, Mitarbeiter und Kunden. die hier gewählte Reihenfolge und die verwendeten bewertenden Formulierungen lassen darauf schließen, dass Ihr Verhalten zu den Mitarbeitern besser war, als zu den Vorgesetzten. Dementsprechend kann auch hier nur mit 3 bewertet werden.


    In der Schlussformel sind keine bewertungsrelevanten Informationen vorhanden.


    Das Arbeitszeugnis sollte entsprechend der hier gemachten Bemerkungen dringend noch einmal überarbeitet werden. Dabei muss die Zielstellung nicht zwingend eine 2 sein, etwas mehr Klarheit in den Formulierungen und Bewertungen vor allem durch den Einsatz passender Verstärker und bewertender Attribute ist wünschenswert.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Bewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer