Zeugnis als typografische Gestalterin

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  • Guten Tag liebes Team


    Herzlichen Dank für die Bewertung. Gerne wüsste ich in etwa welcher Note dieses Zeugnis entspricht.


    Inputs von meiner Seite her:
    Das Zeugnis finde ich zu kurz gehalten. Im Vergleich zu anderen Zeugnissen von mir kommt es sehr dürftig daher.
    Was mir besonders ins Auge sticht: Die Formulierung gegen Schluss: im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst.
    Die Situation war so, dass ich gekündigt habe und mein Arbeitgeber das sehr persönlich genommen hat. Er wollte eigentlich jemand anderem künden zu dieser Zeit.




    Frau XXX, geb. XXX, war bei uns vom XXX bis zum XXX als Typografische Gestalterin mit einem Arbeitspensum von 80 Prozent angestellt.


    Ihr Aufgabenbereich umfasste die ganze Palette unserer Gestaltungs- und Produktionsaufgaben:
    Entwurf und Layout von Zeitschriften/Periodikas, Broschüren, Plakate, Flyer usw. Ihre Fachkompetenz, ihr Engagement und ihren Einsatz haben wir sehr geschätzt. Sie war eine stets gewissenhafte, initiative Mitarbeiterin und überzeugte uns durch ihre überdurchschnittliche Leistungsbereitsschaft. Sie arbeitete stets zuverlässig und exakt.


    Uns gegenüber als Vorgesetzte wie auch gegenüber der Kundschaft war sie hundertprozentig loyal, freundlich und zuvorkommend, mit dem Team freundschaftlich verbunden. Doch wegen unterschiedlichen Auffassungen betreffend betrieblicher Abläufe wie auch bei manchen Grundsätzen der Gestaltung und Grafik wird das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst.


    Wir bedauern den Entscheid und wünschen XXX auf ihrem beruflichen
    Weg viel Erfolg und alles Gute.

  • Guten Tag Tshava,


    zunächst vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Forum und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Leistung. Ihrem Wunsch nach einer beschleunigten Bewertung möchte ich an dieser Stelle gern nachkommen.


    Im formalen Aufbau entspricht das vorliegende Arbeitszeugnis auf den ersten Blick den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein solches ist gegliedert in


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung (fehlt hier)
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung und
    • Schlussformel.


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein. Auffällig beim analytischen Lesen ist allerdings, dass hier einige Bewertungskriterien ausgelassen wurden. So fehlt mir die zusammenfassende Leistungsbeurteilung in klarer Form genauso, wie Beurteilungen Ihrer Arbeitsweise, der Arbeitsqualität und den Ergebnissen der Leistung.


    Offensichtlich ist auch, dass hier abwertende und damit unpassende Bemerkungen zum Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemacht wurden. Das ist nicht statthaft und sollte entsprechend dringend geändert werden. Dabei hat die Länge des Zeugnisses nicht zwingend etwas mit der Qualität der Bewertung zu tun. ein kurzes Arbeitszeugnis kann im Einzelfall klarer und aussagekräftiger sein, als eine ellenlange Umschreibung zu einzelnen Bewertungskriterien.


    In der Gesamtübersicht muss ich dem vorliegenden Arbeitszeugnis aufgrund der o.a. Bemerkungen eine 4 erteilen, wenngleich die bewertenden aussagen im Zeugnis eine 3 nahelegen.


    Grundlagen für diese Bewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte und
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen.


    Solche Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zuverlässig und sicher. Fehlt ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Dasselbe trifft auf einschränkende oder abwertende Bemerkungen sowie auf sachlich inhaltliche Fehler und offensichtlich absichtlich ausgelassene Bewertungskriterien zu. Auch diese finden sich im vorliegenden Arbeitszeugnis.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:


    Zitat

    Frau XXX, geb. XXX, war bei uns vom XXX bis zum XXX als Typografische Gestalterin mit einem Arbeitspensum von 80 Prozent angestellt.


    Hier wurde bereits ein sachlicher Fehler eingebaut. Sie waren nicht mit einem "Arbeitspensum von 80 Prozent angestellt", sondern in einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis mit X Wochenstunden. Die hier gemachte Formulierung lässt auf den ersten Blick vermuten, dass Sie nur zu 80% leistungsfähig waren.


    Zitat

    Ihre Fachkompetenz, ihr Engagement und ihren Einsatz haben wir sehr geschätzt.


    "Haben wir sehr geschätzt", ist keine klare Beurteilung von Kompetenz, Engagement und Einsatz. Dazu fehlt dann zumindest ein bewertendes Attribut wie beispielsweise "Hoch geschätzt", zumal auch kein Verstärker eingesetzt wurde. Hier muss mit 4 bewertet werden.


    Zitat

    Sie war eine stets gewissenhafte, initiative Mitarbeiterin und überzeugte uns durch ihre überdurchschnittliche Leistungsbereitsschaft.


    "Stets gewissenhaft, initiativ..." entspricht einer knappen 2, "überzeugte uns durch ... überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft", klingt nach 2, muss aber wegen eines fehlenden Verstärkers als 3 bewertet werden.



    Zitat

    Sie arbeitete stets zuverlässig und exakt.


    An dieser Stelle kann auch noch mit 2 bewertet werden. Dafür steht das Zusammenspiel des Verstärkers "stets " mit den folgenden bewertenden Attributen.


    Dann endet die Leistungsbewertung abrupt. Es folgen keine Beurteilungen Ihrer Arbeitsleistung, der Arbeitsqualität und der Arbeitsergebnisse. Das führt zu einer Abwertung im Arbeitszeugnis insgesamt. Auch eine zusammenfassende Leistungsbeurteilung fehlt. diese könnte in etwa so aussehen: "Mit den gezeigten Arbeitsleistungen von Frau X waren wir jederzeit voll zufrieden." Das entspräche einer 2.


    Zitat

    Uns gegenüber als Vorgesetzte wie auch gegenüber der Kundschaft war sie hundertprozentig loyal, freundlich und zuvorkommend, mit dem Team freundschaftlich verbunden.


    Die Verhaltensbewertung fällt etwas schwammig aus: Auch wenn von "hundertprozentig loyal, freundlich und zuvorkommend gesprochen wird", kann hier dennoch nur eine 3 vergeben werden. Das liegt zum einen daran, dass das Verhältnis zu Mitarbeitern erst an dritter Stelle genannt wird, zum anderen an der Bemerkung "freundschaftlich verbunden". Das deutet auf kumpelhafte oder persönliche Beziehungen hin, die hier keine Rolle spielen. Richtig formuliert müsste die Verhaltensbewertung in etwa so aussehen: "Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war stets einwandfrei." Auch das entspräche einer 2.
    Weitere Umschreibungen können, müssen aber nicht folgen.


    Zitat

    Doch wegen unterschiedlichen Auffassungen betreffend betrieblicher Abläufe wie auch bei manchen Grundsätzen der Gestaltung und Grafik wird das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst.


    Hier folgen mehrere sachliche Fehler aufeinander. Erstens wurde das Arbeitsverhältnis auf Ihren Wunsch hin beendet. Das sollte auch so geschrieben werden. Ein gegenseitiges einvernehmen setzt zumindest einen aufhebungsvertrag voraus, der wohl nicht besteht. Darüber hinaus sind die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht explizit zu benennen, es sei denn es liegen schwerwiegende Gründe vor, die allerdings nur sehr selten benannt werden dürfen.


    An dieser Stelle muss, wie bei anderen Punkten auch, dringend nachgearbeitet werden. Die hier gemachten Bemerkungen sind abwertend und haben in einem Arbeitszeugnis keine Relevanz!


    In der Schlussformel werden keine weiteren bewertungsrelevanten Aussagen getroffen.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Bewertung weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren Initiativen zur Änderung des Arbeitszeugnisses.


    Ihr Zeugnishelfer