Zum Negativen verändertes Arbeitszeugnis

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  • Hallo zusammen!


    Nach über 10 Monaten habe ich nun endlich mein Arbeitszeugnis bekommen, da ich es selbst geschrieben hab. Ein paar Dinge wurden zum Negativen geändert und ich möchte nun wissen, wie "schlimm" diese Veränderungen zu bewerten sind:


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    Arbeitszeugnis Frau X


    Frau x, geboren am x in x, war in der Zeit vom x bis x als Erzieherin in unserer Einrichtung beschäftigt.


    Der x ist seit x in der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt x tätig. Er bietet stationäre und ambulante Hilfen zur Erziehung in Form von Wohngruppen, Familienhilfe und dem x an.
    Die x-Gruppe ist integrativer Bestandteil des stationären Bereichs des x. Hier werden Kinder, Jugendliche und Geschwister aufgenommen, die vorerst nicht in Pflegefamilien leben können oder denen eine Langzeitperspektive in der Gruppe in Aussicht gestellt werden kann.


    Frau x arbeitete als Erzieherin der x-Gruppe mit bis zu 9 Kindern und Jugendlichen in der Altersspanne von 3 bis 17 Jahren, darunter auch Klienten mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen. Ihr Aufgabengebiet umfasste die pädagogisch nachhaltige Unterstützung der ihr Anvertrauten bei der Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben, sowie die Dokumentation und Analyse dieser. Sie begleitete die Kinder und Jugendlichen in ihrem täglichen Leben und war für die positive Entwicklung der sozialen und lebenspraktischen Fähigkeiten verantwortlich. Die Erledigung hauswirtschaftlicher Anliegen zusammen mit den Gruppenmitgliedern gehörte zu ihren täglichen Pflichten.
    Es zählte weiterhin zu ihren Aufgaben mit den Eltern und Angehörigen, Schulen, Kindertagesstätten, Ärzten und Mitarbeitern des Jugendamtes der jeweiligen Kinder zusammenzuarbeiten. Frau x wirkte bei den Hilfeplanverfahren ihrer Bezugsklienten mit. Sie war gleichzeitig Bezugserzieherin von drei Kindern.
    Außerdem leitete sie, zusammen mit einer weiteren Mitarbeiterin der Einrichtung, die Kunst-Arbeitsgemeinschaft „Kreativ“, in der die Kinder und Jugendlichen künstlerisch aktiv werden konnten. Mit ihrem Talent als Schlagzeugerin bot sie den Bewohnern des Hauses didaktische Einführungen in das Instrument an.


    Frau x verfügt über ein umfassendes und fundiertes Fachwissen, das sie jederzeit sehr gut in die Praxis umzusetzen wusste. Frau x war stets eine äußerst motivierte Mitarbeiterin. Schwierige Aufgaben ging sie mit großem Elan an und fand dabei immer sinnvolle und praktikable Lösungen. Sie war äußerst zuverlässig, und ihr Arbeitsstil war stets durch sehr sorgfältige Planung und Systematik geprägt. Dabei war sie auch erhöhtem Zeitdruck und Arbeitsaufwand gut gewachsen. Ihre Arbeitsergebnisse waren, auch bei wechselnden Anforderungen und unter schwierigen Bedingungen, jederzeit von sehr guter Qualität. Frau x hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.


    ((Nun kommen die zwei veränderten Abschnitte: Ich hatte folgendes vorformuliert:


    Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Externen war stets hervorragend. Ihr Umgang mit den Kindern und Jugendlichen war jederzeit von großer Wertschätzung und Empathie geprägt, was sie schnell zu einer äußerst verlässlichen und stabilen Bezugsperson der ihr Anvertrauten machte.


    Frau x verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir danken ihr für die hervorragende Zusammenarbeit und bedauern ihr Ausscheiden sehr. Wir sind davon überzeugt, dass sie auch in der Zukunft außerordentliche Erfolge erzielen wird und wünschen ihr für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.))


    Daraus wurde gemacht:


    Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Externen war stets einwandfrei. Sie ging offen und selbstbewusst auf die Kinder, Jugendlichen und Familien zu und baute schnell tragfähige Beziehungen zu den Klienten auf.


    Frau x verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir danken Frau x für die hervorragende Zusammenarbeit und wünschen ihr für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.


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    Ich möchte gern wissen, was diese Codes bedeuten. Und ob ich mich nun mit meinem ehemaligen Chef deswegen auseinandersetzen sollte. Mir graut es davor wieder Kontakt mit ihm aufnehmen zu müssen, da wir zwar nicht im Streit, aber auch nicht im Guten auseinander gegangen sind. Man wünscht mir dort nichts Gutes fürchte ich und es wäre sicher ein nervenaufreibender Kampf mit ihm. Aber wenn es nötig wäre, würde ich ihn wohl auf mich nehmen. Gibt es Erfahrungswerte, wie teuer es mit anwaltlicher Hilfe wäre das Zeugnis wieder positiver ändern zu lassen?


    Ein herzliches Dankeschön im Voraus!

  • Guten Tag mör,


    vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser System und für das damit verbundene Vertrauen in unser Angebot. Ihrem Wunsch nach einer beschleunigten Bewertung möchte ich an dieser Stelle gern entsprechen.


    Im formalen Aufbau entspricht das vorliegende Zeugnis den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es ist gegliedert in


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung und Schlussformel.


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein.


    In der Gesamtbewertung erteile ich dem vorliegenden Arbeitszeugnis ein "Sehr gut", mit Tendenz zu "Gut".


    Die Tendenz zu "Gut" resultiert aus den beiden abgeänderten Abschnitten. Dennoch bleibt das Zeugnis im gesamten Tenor bei 1. Grund für die Änderungen könnte sein, dass in Ihrer Vorlage in den betreffenden Absätzen ständig von hervorragend gesprochen wird. Das mag zwar für eine 1 günstig sein, klingt jedoch unglaubwürdig. Insofern kann ich die Änderungen am Arbeitszeugnis durchaus nachvollziehen. Das Gesamtbild wird davon nicht nachhaltig beeinträchtigt, zumal Arbeitszeugnisse mit "Sehr gut" doch wohl die eher seltene Ausnahme sein sollten.


    Eine anwaltliche Beratung und Einwirkung auf eine quasi Zurück-Änderung des Arbeitszeugnisses erscheint mir aus dieser Sicht nicht sinnvoll, da mit großer Wahrscheinlichkeit eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung wegen des ohnehin im Allgemeinen sehr guten Arbeitszeugnisses wohl ins Leere laufen würde. Dementsprechend dürfen Sie sich auch den diesbezüglichen Kontakt zum alten Arbeitgeber ersparen.


    Im Endeffekt dürfen sie das Arbeitszeugnis in der bestehenden Form akzeptieren und können sich über die außerordentliche Würdigung Ihrer Arbeit freuen.


    Auf eine detaillierte Besprechung der nicht geänderten Absätze kann verzichtet werden. diese drücken durchgängig eine sehr gute Bewertung aus.


    Hier noch einige Bemerkungen zu den abgeänderten Teilen des vorliegenden Arbeitszeugnisses:


    • Die Verhaltensbewertung entspricht mit "stets einwandfrei" einer klaren 2 und muss nicht zwingend beanstandet werden.
    • In der Schlussformel wird von "hervorragender Zusammenarbeit" gesprochen. Wegen eines fehlenden Verstärker ist auch das eine 2, die durchaus akzeptabel ist.


    Selbst dann, wenn ein möglicher künftiger Arbeitgeber das Zeugnis mit insgesamt 2 bewertet, haben sie damit hervorragende Voraussetzungen für einen Neuanstellung, sofern Ausbildung und Berufserfahrung zum Anforderungsprofil des Arbeitgebers passen.


    Ich hoffe, Ihnen mit diesem Statement weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer