Zwischenzeugnis Account Manager

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  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe mein geschwärztes Zwischenzeugnis als Account Manager im Anhang beigefügt.
    Ich habe Zweifel, ob ich genutzte Software (Microsoft CRM etc.), sowie Schulungen mit eintragen lassen soll und ob das Akquirieren eines neuen großen (Versicherungs-)Kunden Erwähnung finden sollte. Kandidatensuche und Research von Beratern klingt für mich "doppelt gemoppelt". Da es bei uns keine Key Account Manager gibt, kann ich die Bezeichnung (des allgemeinen Verständnisses wegen) trotzdem einfügen lassen? (Ich betreue ausschließlich Großkunden - Versicherungskonzerne).


    Vielen Dank und ...


    Mit freundlichen Grüßen


    XXX

  • Guten Tag Cologne50829,


    vielen Dank für das Einstellen Ihres Zwischenzeugnisses in unser System und für das damit verbundene Vertrauen in unser Angebot. Ihrem Wunsch nach einer beschleunigten Bewertung möchte ich an dieser Stelle gern entsprechen.


    Im formalen Aufbau entspricht das vorliegende Zwischenzeugnis den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es ist gegliedert in


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung und
    • Schlussformel.


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein. Ausschlaggebend für die Tätigkeitsbezeichnung im Zwischenzeugnis ist die Stellenbezeichnung im Arbeitsvertrag. Sollten sich hier während der Tätigkeit Änderungen ergeben haben, sollten diese auch im Zwischenzeugnis Niederschlag finden.


    Für ein Arbeitszeugnis gilt: Je konkreter die Bewertung, desto nachvollziehbarer ist sie. Das heißt, dass eventuell auch der Umgang mit bestimmter Software, leistungsrelevante Schulungen und möglicherweise auch besondere Leistungen mit in das Arbeitszeugnis aufgenommen werden können. Ein Muss gibt es dafür hingegen nicht.


    In der Gesamtbewertung erteile ich dem vorliegenden Zwischenzeugnis ein "Gut", tendenziell ein "Sehr gut". Grundlagen für diese Bewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte und
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen.


    Solche Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zuverlässig und sicher. Fehlt ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf einschränkende oder abwertende Bemerkungen und offensichtlich absichtlich ausgelassene Bewertungskriterien zu.


    Das von Ihnen gewählte Übertragungsformat erlaubt mir leider keine abschnittsweise Darstellung und Analyse einzelner Passagen aus dem Arbeitszeugnis.


    Das ist auch insofern nicht notwendig, da sich das Zeugnis in einer gleichmäßig positiven Tonalität bewegt und die inhaltlichen Aussagen mit den Verstärkern und bewertenden Attributen ordentlich harmonieren.


    Allerdings fällt auf, dass die Verhaltensbewertung sachlich fehlerhaft formuliert ist. Bei der Bewertung Ihres Verhaltens stehen die Kunden im Vordergrund. Das lässt darauf schließen, dass Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern schlechter war, als z den Kunden. Daraus resultiert letztlich auch die Gesamtbewertung mit "Gut", die ohne diesen Fehler auch durchaus ein "Sehr gut" sein könnte. die richtige Reihenfolge lautet grundsätzlich Vorgesetzte, Mitarbeiter, Kunden.


    Hier sollten entsprechende Änderungen vorgenommen werden.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Bewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer