Arbeitszeugnis

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  • Hallo zusammen


    Ich möchte folgendes Zeugnis bewerten lassen, vielen Dank:


    "Arbeitszeugnis


    Gerne bestätigen wir, dass Herr X, geb. xx.xx.xx in der Zeit vom xx.xx.xx bis am xx.xx.xx als gelernter Coiffeur bei Coiffeur XX tätig war.


    Er erfüllte seine Aufgaben mit grossem Fleiss und Freude an der Tätigkeit. Die ihm übertragenden Arbeiten führte er mit Interesse und zu meiner vollsten Zufriedenheit aus.


    Sein Verhalten gegenüber mir als Vorgesetzte und den Mitarbeitern war jederzeit freundlich, angenehm und korrekt.


    XX verlässt uns auf eigenen Wunsch um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen.


    Wir wünschen Herrn XX auf seinem weiteren beruflichen wie auch privaten Lebensweg alles Gute."




    Thx

  • Guten Tag Guvi75,


    zunächst vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser System und für das damit verbundene Vertrauen in unser Angebot. Ihrem ausdrücklichen Wunsch nach einer beschleunigten Bewertung möchte ich an dieser Stelle gern nachkommen.


    Insgesamt erscheint mir das Arbeitszeugnis recht kurz und drückt schon aufgrund der Kürze keine besondere Wertschätzung für die von Ihnen geleistete Arbeit aus. Auch wenn es keine verbindlichen Vorgaben für die Länge eines Arbeitszeugnisses gibt, werden hier doch wesentliche Bewertungskriterien ausgelassen oder nur oberflächlich bearbeitet. Dennoch erfüllt das Arbeitszeugnis weitgehend die formalen Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein solches besteht aus


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung (fehlt hier)
    • Aufgabenbeschreibung (hier nur im Ansatz erkennbar)
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung und
    • Schlussformel.


    In der Gesamtübersicht erteile ich dem vorliegenden Arbeitszeugnis ein "Befriedigend", tendenziell ein "Gut". Grundlagen für diese Bewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte und
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "jederzeit", "immer" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen.


    Solche Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zuverlässig und sicher. Fehlt ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das tritt auch auf einschränkende oder abwertende Bemerkungen sowie auf offensichtlich absichtlich ausgelassene Bewertungskriterien oder sachlich unrichtige Formulierungen zu.


    Hier einige Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:


    Zitat

    Gerne bestätigen wir, dass Herr X, geb. xx.xx.xx in der Zeit vom xx.xx.xx bis am xx.xx.xx als gelernter Coiffeur bei Coiffeur XX tätig war.


    "Gerne bestätigen wir", klingt danach, als ob hier ein Gefallen getan wäre. Ein Arbeitszeugnis steht dem Arbeitnehmer jedoch zu. die herablassende Wirkung dieser Formulierung trägt zu einer insgesamt ungünstigen Tonalität und wenig Wertschätzung im Zeugnis bei. Hier bewerte ich mit 3. Besser formuliert wäre: Herr XXX war vom ... bis ... in meinem Unternehmen als Coiffeur tätig." Dann müsste die Unternehmensbeschreibung und anschließend die Aufgabenbeschreibung folgen.


    Zitat

    Er erfüllte seine Aufgaben mit grossem Fleiss und Freude an der Tätigkeit.


    Hier wird kurz Ihre Arbeitswiese angerissen, ohne ins Detail zu gehen. Den positiven Attributen fehlt der Passende Verstärker, so dass hier mit 3 zu bewerten ist.


    Eine 3 ist auch deshalb richtig, weil hier weitere Bewertungen zur Motivation, zur Arbeitsweise, zur Arbeitsqualität und den Arbeitsergebnissen vollständig ausgelassen werden.


    Zitat

    Die ihm übertragenden Arbeiten führte er mit Interesse und zu meiner vollsten Zufriedenheit aus.


    Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung spricht von "vollster Zufriedenheit", dafür kann unter Beachtung eines fehlenden Verstärkers eine 2 erteilt werden. Im ersten Teilsatz ist allerdings von "Interesse" die Rede. Das ist ungünstig formuliert und rechtfertigt auch eine 3.


    Zitat

    Sein Verhalten gegenüber mir als Vorgesetzte und den Mitarbeitern war jederzeit freundlich, angenehm und korrekt.


    Die Verhaltensbewertung spricht von "jederzeit freundlich, angenehm und korrekt". Das mag zunächst nach einer 2 klingen. Allerdings wurde hier Ihr Verhalten zu den Kunden in keiner Weise bewertet. Diese Auslassung führt dazu, dass auch hier bestenfalls mit 3 bewertet werden kann.


    Die Schlussformel lässt keinerlei Rückschlüsse auf eine andere Bewertung zu. Außerdem haben die Wünsche für die private Zukunft in einem Arbeitszeugnis nichts zu suchen und sich entsprechend zu entfernen.


    Ich empfehle Ihnen, das Arbeitszeugnis auf der Grundlage der hier erfolgten kritischen hinweise noch einmal überarbeiten zu lassen.


    In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Bewertung weitergeholfen zu haben


    Ihr Zeugnishelfer