Bewertung Arbeitszeugnis Ayurveda-Wohlfühlpraktikerin (Therapeutin)

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  • Hallo, liebe Forum - Freunde!
    Ich bin mir bei meinem Arbeitszeugnis sehr unsicher und würde mich daher sehr über eure Meinungen freuen!
    Was ich auch sehr komisch find und glaub ich auch einfordern kann, ist dass als Überschrift ''Arbeitszeugnis'' oder ''Dienstzeugnis'' fehlt (?)


    Danke schon im Vorhinein, Lg teresa


    Hier nun das komplette Zeugnis:





    Frau Resl
    Adresse Ort, Datum




    Das Hotel XY verfügt über 75 Gästezimmer, ein Restaurant mit 100 Sitzplätzen, einen Tagungsbereich mit 7 Seminarräumen für bis zu 100 Personen sowie einen medizinischen Bereich mit einem breit gefächerten Entspannungsangebot und therapeutischen Kunstkursen.
    (Sind insg. 4 Zeilen übers Hotel geschrieben!!!!!)


    Frau R., geb. XY, wohnhaft in XY war in unserem Unternehmen vom X bis Y als Ayurveda Wohlfühlpraktikerin beschäftigt.


    Frau R. hat die Ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft und zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt.


    Wir danken für ihre stets guten Leistungen und zuverlässigen Mitarbeit in unserem Hotel und wünschen Ihr auf Ihrem weiteren Berufsweg alles Gute und viel Erfolg.




    Stempel und Unterschrift vom Hotel (rechts unten)

  • Guten Tag teresa,


    vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Forum für Arbeitszeugnisbewertung und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Dienstleistung. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für eine weitere Anfrage nutzen sie bitte die kostenpflichtige Bewertung. Damit haben Sie die Ergebnisse der Analyse und Bewertung innerhalb kurzer Zeit (1 bis 3 Werktage) vorliegen.


    Mit Sicherheit sollte das Dokument auch mit der Überschrift "Arbeitszeugnis" als ein solches gekennzeichnet sein. Darüber hinaus ist auffällig, dass das Arbeitszeugnis Ihre Adressdaten trägt, was absolut unüblich ist und darauf hinweist, dass Ihnen dieses Arbeitszeugnis postalisch zugestellt wurde, was ebenfalls ungewöhnlich ist. Selbst dann gehört die Anschrift nicht auf das Arbeitszeugnis selbst, sondern auf ein entsprechendes anschreiben. Alles das lässt schon im ersten Anschein erkennen, dass das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber nachhaltig gestört sein könnte oder der Aussteller dieses Zeugnisses keinerlei Kenntnisse über das Ausstellen korrekter Arbeitszeugnisse vorwiesen kann. Schon aus dieser Sicht sollte das Arbeitszeugnis dringlichst zur Nachbearbeitung zurückgewiesen werden.


    Abgesehen von diesen formalen Fehlern orientiert sich das Arbeitszeugnis teilweise an den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein solches ist gegliedert in


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung
    • Aufgabenbeschreibung (fehlt)
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung (fehlt)
    • Schlussformel


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein. Deutlich negativ ist hier, dass vor allem die bewertenden Anteile extrem kurz gefasst sind, was zu einer weiteren Abwertung führt.


    In der Gesamtbewertung ist dem vorliegenden Arbeitszeugnis ein nur knappes "Befriedigend" zu erteilen, selbst wenn die vorgenommenen Bewertungen selbst eher einem "Gut" entsprechen. Bei ressourcenorientierter Lesart könnte hier sogar nur mit "Ausreichend" bewertet werden. insgesamt ist das vorliegende Arbeitszeugnis so nicht zu akzeptieren.


    Grundlagen für diese Bewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die sachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen


    Richtig eingesetzte Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zweifelsfrei und sicher. Fehlt hingegen ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf einschränkende oder abwertende Bemerkungen, auf sachlich/inhaltliche Fehler und auf offensichtlich absichtlich ausgelassene Bewertungskriterien zu.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:


    In der Aufgabenbeschreibung werden keinerlei Angaben zum Inhalt Ihrer Tätigkeit getroffen.


    Zitat

    Frau R. hat die Ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft und zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt.


    Die Leistungsbeurteilung besteht hier nur aus der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung. Es werden keinerlei Bewertungen Ihrer Fachkenntnisse, Motivation, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Quantität und Qualität der Arbeit vorgenommen.
    Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung selbst entspricht mit "zu unserer vollsten Zufriedenheit" ohne Verstärker einer 2. Wie bereits bemerkt fehlen hier jedoch sämtliche weiterführende Bewertungen, was zu einer Abwertung auf mindestens 3 führt.


    Die jetzt fällige Verhaltensbewertung fehlt vollständig, was zu einer weiteren Abwertung führt.


    Die Schlussformel betont Ihre "stets guten Leistungen", was so einer 2 entspricht. Bei den Wünschen für Erfolg wird nicht von "weiterhin Erfolg" gesprochen, so dass davon auszugehen ist, dass Sie keinen Erfolg hatten.


    Insgesamt muss das Arbeitszeugnis wegen gravierender sachlicher und inhaltlicher Fehler zurückgewiesen werden, da es in dieser form weder den Anforderungen an ein ordentliches Arbeitszeugnis entspricht und darüber hinaus in dieser Form ein Einstellungshindernis darstellt.


    Geben Sie das Arbeitszeugnis also schnellstens, auch nach der bisher verstrichenen Zeit, zur Nachbearbeitung zurück. Dabei können Sie auf die hier gegebenen Hinweise verweisen.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Arbeitszeugnisbewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer