Weitere Karriere-News

Urlaubsanspruch ist vererbbar

von

Urlaub

Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch auf Urlaub. Wenn jedoch ein Arbeitnehmer verstirbt und noch Resturlaub vorhanden ist, erlischt sein Urlaubsanspruch. Das war bisher so, die Erben hatten nichts davon. Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Berlin schafft nun Klarheit.

Gerichtsbeschluss zum Anspruch auf Urlaubstage

Waren im Todesfall die Erben bisher leer ausgegangen, können sich künftig die Hinterbliebenen die Freizeit und den Resturlaub eines Verstorbenen als Erbe auszahlen lassen. In einem aktuellen Urteil hob das Arbeitsgericht Berlin damit das bisherige Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2011 auf. Sie erklären, dass die Erben mit dem Tod eines Arbeitnehmers einen Abgeltungsanspruch auf dessen Urlaubstage haben und sich den Gegenwert auszahlenlassen können. Für die Richter war dafür eine EU-Richtlinie maßgeblich, nach der mit dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses der Urlaub des Betroffenen durch eine finanzielle Vergütung ersetzt wird. Gleiches gilt für die Berliner Richter auch im Todesfall eines Arbeitnehmers.

Europäisches Urteil

Ein ähnliches Urteil liegt bereits vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg aus dem Jahr 2014 vor. Die europäischen Richter urteilten, dass ein Arbeitnehmer auch nach seinem Tod Anspruch auf den Urlaub hat, damit auch die Erben. Die nationale Gesetzgebung und Gewohnheiten, durch die der Urlaubsanspruch erlischt, sind damit nicht mit dem EU-Recht vereinbar. In dem konkreten Berliner Fall hatten die Hinterbliebenen einer Beschäftigten geklagt, die noch 33 Tage Urlaub hatte

 

Weitere Karriere-News

Zurück